AGIDAT – Datenschutz | Informationssicherheit

Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtssicherheit ohne Festanstellung – zertifiziert, erreichbar, praxisnah.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt für ein Unternehmen die gesetzliche Funktion des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO, ohne dass dafür eine interne Vollzeitstelle nötig ist. Art. 37 Abs. 6 DSGVO erlaubt diese Auslagerung ausdrücklich. AGIDAT füllt die Rolle vollständig aus, mit festen Ansprechpartnern und rechtssicherer Umsetzung.

Wann brauchen Sie einen DSB?

Eine Benennungspflicht besteht u. a. wenn:

  • mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
  • Ihr Unternehmen Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Daten über Straftaten verarbeitet (Art. 9/10 DSGVO),
  • umfangreiche Profilerstellung oder Überwachung von Personen stattfindet,
  • Sie als öffentliche Stelle tätig sind.

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann die freiwillige Benennung eines DSB sinnvoll sein — als Vertrauenssignal gegenüber Kunden und Behörden.

Was wir für Sie übernehmen

Als externer DSB übernehmen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO:

  • Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeitenden
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
  • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und für betroffene Personen
  • Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA nach Art. 35 DSGVO)
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
  • Regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung

Unsere Arbeitsweise

Wir arbeiten nicht mit Einheitslösungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre konkrete Situation und erstellen ein individuelles Angebot. Typischerweise beinhaltet unsere Tätigkeit:

  1. Statusanalyse — Wo steht Ihr Unternehmen aktuell?
  2. Sofortmaßnahmen — Was muss dringend umgesetzt werden?
  3. Laufende Betreuung — Quartalsberichte, Schulungen, Erreichbarkeit
  4. Jährliche Überprüfung — Anpassung an neue Anforderungen

Vorteile gegenüber einem internen DSB

KriteriumInternExtern (AGIDAT)
KostenVollzeitgehalt + WeiterbildungMonatliche Pauschale
UnabhängigkeitInteressenkonflikt möglichGesetzlich vorgeschrieben
FachtiefeAbhängig von PersonSpezialisiertes Team
VerfügbarkeitUrlaub, KrankheitKontinuierlich sichergestellt
AktualitätEigenverantwortlichLaufend durch AGIDAT

Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich einen externen Datenschutzbeauftragter?

Eine Pflicht zur Benennung besteht unter anderem, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, wenn Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Daten über Straftaten verarbeitet werden, bei umfangreicher Profilerstellung oder Überwachung von Personen oder wenn das Unternehmen eine öffentliche Stelle ist. Auch ohne diese Pflicht kann die freiwillige Benennung sinnvoll sein, etwa als Vertrauenssignal gegenüber Kunden und Behörden.

Was übernimmt der externe Datenschutzbeauftragter konkret?

Nach Art. 39 DSGVO gehören dazu die Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeitenden, die Überwachung der Einhaltung der DSGVO, die Funktion als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörde und betroffene Personen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden. Dazu kommen regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Für ein kleines Unternehmen mit überschaubaren Verarbeitungen beginnen die Kosten typischerweise bei 100–300 € monatlich. Komplexere Strukturen, etwa viele Verarbeitungen, sensible Daten oder mehrere Standorte, kosten entsprechend mehr. Im Erstgespräch nennen wir einen konkreten Preis.

Ist ein externer Datenschutzbeauftragter genauso rechtssicher wie ein interner?

Ja. Der interne Datenschutzbeauftragte muss fachlich qualifiziert und weisungsunabhängig sein, was in kleinen Unternehmen oft schwierig umzusetzen ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt die nötige Expertise mit, ist per se weisungsunabhängig und haftet für seine Beratungsleistungen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit AGIDAT ab?

Nach einem kostenlosen Erstgespräch analysiert AGIDAT die konkrete Situation und erstellt ein individuelles Angebot. Die Zusammenarbeit umfasst typischerweise eine Statusanalyse, die Klärung dringender Sofortmaßnahmen, die laufende Betreuung mit Quartalsberichten, Schulungen und fester Erreichbarkeit sowie eine jährliche Überprüfung mit Anpassung an neue Anforderungen.